Allgemeine Geschäftsbeziehungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Exposés, Nachweise, Vermittlungen und sonstige Dienstleistungen zwischen

Talha Özgün – Immorionselect
In der Krim 74
42369 Wuppertal

(nachfolgend „Makler“ genannt)

und dem jeweiligen Auftraggeber, Interessenten, Käufer, Verkäufer oder sonstigen Vertragspartner
(nachfolgend „Kunde“ genannt).

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ausdrücklich in Textform zu.

§2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen

Der Makler erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Nachweis- und Vermittlung von Immobilien

  • Off-Market-Transaktionen

  • An- und Verkaufsberatung

  • Projektentwicklung

  • Asset-Management-Beratung

  • Erstellung von Markt- und Verkehrswertanalysen

Ein Maklervertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Vereinbarung

  • Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp)

  • Inanspruchnahme der Maklertätigkeit

  • Entgegennahme von Objektinformationen / Exposés

§3 Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt.

Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt.

Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.

Der Provisionsanspruch besteht insbesondere auch dann, wenn:

  • das Objekt dem Kunden bereits bekannt war, sofern die Tätigkeit des Maklers den Abschluss mitverursacht hat

  • der Vertrag zu geänderten Bedingungen zustande kommt

  • der Erwerb durch Dritte oder wirtschaftlich verbundene Personen erfolgt

  • der Abschluss erst nach Beendigung der Zusammenarbeit erfolgt

Die Höhe der Provision ergibt sich aus:

  • individueller Vereinbarung

  • Exposé

  • oder gesondertem Maklervertrag

Sofern keine abweichende Provisionsvereinbarung getroffen wurde, gilt:

Bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien im Sinne des § 656c BGB schulden Käufer und Verkäufer jeweils und unabhängig voneinander eine Provision in Höhe von 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises.

Die Provision ist jeweils mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

§4 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.

Eine Doppeltätigkeit ist zulässig und stellt keinen Interessenkonflikt dar.

§5 Off-Market-Objekte und Vertraulichkeit

Alle im Rahmen von Off-Market-Transaktionen übermittelten Informationen sind streng vertraulich.

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Exposés und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben

  • keine eigenständige Kontaktaufnahme mit Eigentümern vorzunehmen

  • sämtliche Informationen ausschließlich zum Zwecke der Kaufprüfung zu verwenden

Bei Verstoß haftet der Kunde auf:

  • Schadensersatz

  • Ersatz der entgangenen Provision

§6 Weitergabeverbot und Umgehungsschutz

Gibt der Kunde durch den Makler erhaltene Informationen an Dritte weiter und kommt dadurch ein Vertragsabschluss zustande, schuldet der Kunde die volle Provision.

Dies gilt auch bei Erwerb durch:

  • Familienangehörige

  • Gesellschaften des Kunden

  • wirtschaftlich verbundene Personen

Eine Umgehung des Maklers ist unzulässig.

§7 Vertragsstrafe

Bei schuldhafter Verletzung der Vertraulichkeit oder Umgehungspflichten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 €.

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§8 Haftung

Die Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter.

Der Makler übernimmt keine Haftung für:

  • Flächenangaben

  • Mietangaben

  • Baugenehmigungen

  • steuerliche oder wirtschaftliche Angaben

Eine Haftung besteht ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§9 Verkehrswertgutachten und Bewertungen

Bewertungen erfolgen nach bestem Wissen unter Anwendung marktüblicher Verfahren.

Es handelt sich nicht um öffentlich bestellte Gutachten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§10 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen

  • relevante Unterlagen bereitzustellen

  • den Makler unverzüglich über Vertragsabschlüsse zu informieren

§11 Aufwendungsersatz

Sofern vereinbart, hat der Kunde dem Makler entstandene Aufwendungen zu erstatten, insbesondere für:

  • Inserate

  • Gutachten

  • Dokumentenbeschaffung

§12 Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird.

Im Falle eines Widerrufs sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird erteilt.

§13 Datenschutz

Es gelten die Bestimmungen der gesonderten Datenschutzerklärung.

§14 Verjährung

Provisionsansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§15 Gerichtsstand und Recht

Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person, ist Gerichtsstand Wuppertal.

Es gilt deutsches Recht.

§16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.