Allgemeine Geschäftsbeziehungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Exposés, Nachweise, Vermittlungen und sonstige Dienstleistungen zwischen
Talha Özgün – Immorionselect
In der Krim 74
42369 Wuppertal
(nachfolgend „Makler“ genannt)
und dem jeweiligen Auftraggeber, Interessenten, Käufer, Verkäufer oder sonstigen Vertragspartner
(nachfolgend „Kunde“ genannt).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ausdrücklich in Textform zu.
§2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen
Der Makler erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:
Nachweis- und Vermittlung von Immobilien
Off-Market-Transaktionen
An- und Verkaufsberatung
Projektentwicklung
Asset-Management-Beratung
Erstellung von Markt- und Verkehrswertanalysen
Ein Maklervertrag kommt zustande durch:
schriftliche Vereinbarung
Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp)
Inanspruchnahme der Maklertätigkeit
Entgegennahme von Objektinformationen / Exposés
§3 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt.
Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt.
Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Der Provisionsanspruch besteht insbesondere auch dann, wenn:
das Objekt dem Kunden bereits bekannt war, sofern die Tätigkeit des Maklers den Abschluss mitverursacht hat
der Vertrag zu geänderten Bedingungen zustande kommt
der Erwerb durch Dritte oder wirtschaftlich verbundene Personen erfolgt
der Abschluss erst nach Beendigung der Zusammenarbeit erfolgt
Die Höhe der Provision ergibt sich aus:
individueller Vereinbarung
Exposé
oder gesondertem Maklervertrag
Sofern keine abweichende Provisionsvereinbarung getroffen wurde, gilt:
Bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien im Sinne des § 656c BGB schulden Käufer und Verkäufer jeweils und unabhängig voneinander eine Provision in Höhe von 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises.
Die Provision ist jeweils mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.
§4 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.
Eine Doppeltätigkeit ist zulässig und stellt keinen Interessenkonflikt dar.
§5 Off-Market-Objekte und Vertraulichkeit
Alle im Rahmen von Off-Market-Transaktionen übermittelten Informationen sind streng vertraulich.
Der Kunde verpflichtet sich:
Exposés und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben
keine eigenständige Kontaktaufnahme mit Eigentümern vorzunehmen
sämtliche Informationen ausschließlich zum Zwecke der Kaufprüfung zu verwenden
Bei Verstoß haftet der Kunde auf:
Schadensersatz
Ersatz der entgangenen Provision
§6 Weitergabeverbot und Umgehungsschutz
Gibt der Kunde durch den Makler erhaltene Informationen an Dritte weiter und kommt dadurch ein Vertragsabschluss zustande, schuldet der Kunde die volle Provision.
Dies gilt auch bei Erwerb durch:
Familienangehörige
Gesellschaften des Kunden
wirtschaftlich verbundene Personen
Eine Umgehung des Maklers ist unzulässig.
§7 Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Verletzung der Vertraulichkeit oder Umgehungspflichten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 €.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§8 Haftung
Die Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter.
Der Makler übernimmt keine Haftung für:
Flächenangaben
Mietangaben
Baugenehmigungen
steuerliche oder wirtschaftliche Angaben
Eine Haftung besteht ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§9 Verkehrswertgutachten und Bewertungen
Bewertungen erfolgen nach bestem Wissen unter Anwendung marktüblicher Verfahren.
Es handelt sich nicht um öffentlich bestellte Gutachten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§10 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen
relevante Unterlagen bereitzustellen
den Makler unverzüglich über Vertragsabschlüsse zu informieren
§11 Aufwendungsersatz
Sofern vereinbart, hat der Kunde dem Makler entstandene Aufwendungen zu erstatten, insbesondere für:
Inserate
Gutachten
Dokumentenbeschaffung
§12 Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird.
Im Falle eines Widerrufs sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.
Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird erteilt.
§13 Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen der gesonderten Datenschutzerklärung.
§14 Verjährung
Provisionsansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§15 Gerichtsstand und Recht
Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person, ist Gerichtsstand Wuppertal.
Es gilt deutsches Recht.
§16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

